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Vollenborn-2.jpg

Unsere Dienstleistungen

Hauptamt
  • Ehefähigkeitszeugnis

  • Ahnenforschung

  • Anmeldung zur Eheschließung

  • Beurkundung Sterbefall

  • Abgabe von Bioabfällen

  • Beantragung eines Führungszeugnisses

  • Eheschließung

  • Erstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde

  • Amtsblatt "Eichsfelder Kessel Nachrichten"

  • Familienrechtliche Beurkundungen

  • Fundsachen

  • Kirchenaustritt

  • Ordnungsbehördliche Aufgaben

  • Vereine

  • Verkehrsüberwachung - Ruhender Verkehr

  • Verwaltung gemeindeeigener Einrichtungen, Dorfgemeinschaftshäuser

Bauverwaltung
  • Bäume

  • Bauvorhaben

  • Friedhöfe

  • Grundstückserwerb

  • Grundstücksteilung

  • Infrastruktur und Wirtschaftsförderung

Kämmerei
  • Gewerbesteuern

  • Grundsteuern

  • Hundesteuer

Wohnungsverwaltung
  • Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen

Abgabe von Bioabfällen

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Nach dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes dürfen ab 2016  keine Gartenabfälle mehr verbrannt werden (z.B. trockener Strauch- und Baumschnitt oder Laub). 

Ausnahmen gelten künftig nur noch für  Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher nur mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Auch sind Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wäremequelle in Brenn- und Feuerschalen weiterhin möglich, sofern dieses nicht zu Gefahren oder Belästigungen führt und vom Ordnungsamt erlaubt ist.


Mit der generellen Abschaffung  der Brenntage wurden Wertstoffhöfe eingerichtet. In unserer  Gemeinde auf dem Gelände des Bauhofes der Gemeinde Niederorschel - in der Siedlung.


Annahmestelle für Bioabfälle 

Siedlung 22 G (Bauhof)

37355 Niederorschel

Öffnungszeiten:

Sommerzeit:

Freitag: 15:00 – 18:00 Uhr

Samstag: 10:00 – 15:00 Uhr

Winterzeit:

Freitag: 14:00 – 17:00 Uhr

Samstag: 10:00 – 15:00 Uhr

Ahnenforschung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Geführt  wird/werden das Personenstandsregister des Standesamtes Niederorschel  sowie Geburten-, Heirats- und Sterbebücher der  ehemaligen Standesämter (Deuna, Gerterode, Kleinbartloff, Niederorschel, Rüdigershagen) ab 1874/1875.


  • Urkunden aus dem Personenstandsregister: 10,- €

  • begl. Ablichtung aus dem Archivgut: 6,25 €

  • Ablichtung ohne Beglaubigung: 3,25 €

  • Suchgebühr: 25,- € bis 100,- € (je nach Aufwand ab 15 Minuten)

Amtsblatt "Eichsfelder Kessel Nachrichten" und "der Gemeindekurier"

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Helbing

Telefon: 036076 55722
Fax: 036076 55782
E-Mail: helbing@niederorschel.de

Die "Eichsfelder-Kessel-Nachrichten" sind  das Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel mit den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Reifenstein, Rüdigershagen, Oberorschel und Vollenborn. 

Hierin erfolgen amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde. Die "Eichsfelder Kessel Nachrichten" werden nach Bedarf, mindestens im 4-Wochen-Rhythmus herausgegeben und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Darüber hinaus kann das Amtsblatt bei der  Gemeinde Niederorschel angefordert werden. 

Eine Abmeldung erfolgt über den selben Weg. 

Die Übersendung erfolgt  elektronisch oder auf Wunsch durch kostenfreie Zustellung. 

Die nicht amtlichen Mitteilungen, wie Veröffentlichung von Aktivitäten der Gemeinde, Veranstaltungshinweise, Hinweise auf Geburtstage und Jubiläen sowie geschäftliche oder private Anzeigen erfolgen über den Gemeindekurier. Der Gemeindekurier erscheint jeden letzten Freitag im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte in den Ortsteilte der Gemeinde verteilt. 


Gemeindekurier

  • gebührenfrei sind Veröffentlichungen für Vereine

  • gebührenpflichtig sind  gewerbliche und private Veröffentlichungen in Anzeigenform - die Kosten  dafür richten sich nach der Größe der Anzeigen

Anmeldung zur Eheschließung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt in dessen Bezirk  mindestens einer der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Welches Standesamt in Deutschland letztlich die Eheschließung vornimmt, bleibt Ihren Wünschen überlassen.

Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung stattfinden.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit ins Standesamt:


  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtenstandesamt)

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Meldebescheinigung

Geschiedene oder verwitwete Verlobte bringen bitte zusätzlich zu oben genannten Dokumenten, die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder einen beglaubigten Eheregisterauszug mit.

Bei gemeinsamen Kindern  müssen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten, die  Geburtsurkunde(n), die Sorgeerklärung(en) und die Vaterschaftsanerkennung(en) vorgelegt werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da z.B. bei einer Auslandsbeteiligung gegebenenfalls  weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.

Gern beraten wir Sie bei einer telefonischen Terminabsprache, welche Dokumente zur Anmeldung vorgelegt werden müssen.


Gebühren:

  • Anmeldung und Prüfung der Ehefähigkeit: 50,- €

  • Unter Beachtung ausländischen Rechts: 100,- €

  • Ggf. Meldebescheinigung: 8,-€

Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

Bauanträge

Ihre Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Entgegennahme von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Abbruchanträgen, Vorbereitung der Stellungnahme und des Einvernehmens der Gemeinde, Weiterleitung zum Landkreis

  • Entgegennahme von Bauanzeigen und Vorbereitung der Erklärung der Gemeinde gemäß § 62b ThürBO sowie Weiterleitung zum Landkreis Eichsfeld

  • Anträge auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen zum Bau von Solaranlagen


Besonderheiten:

  • Bauvoranfragen, Bauanträge und  Abbruchanträge sind 3fach mit den vorgeschriebenen Bauvorlagen  (amtliches Antragsformular, Flurkartenausschnitt, Lageplan,  Bauzeichnungen, Statik, Nachbarunterschriften) einzureichen beim Landkreis Eichsfeld, Untere Bauaufsichtsbehörde, können aber auch bei der Gemeinde abgegeben werden.

  • Bauanzeigen sind 2fach mit den  vorgeschriebenen Bauvorlagen einzureichen. Die Bauanzeige muss zuerst von dem Bauamt bearbeitet werden und wird dann zum Landkreis weitergegeben.

Die Flurkartenausschnitte und Lagepläne sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.

Notwendige Unterlagen

  • Bauvoranfragen, Bauanträge und Abbruchanträge 3fach

  • Bauanzeigen 2fach


Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Thüringer Bauordnung (ThürBO)


Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis

Beurkundung Sterbefall

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Der  Tod eines Menschen (auch eine Totgeburt) muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. 

Vorzulegende Dokumente bei der Anzeige des Sterbefalls:

  • die Geburtsurkunde

  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil mit  Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Ehepartners)

  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (Personalausweis, Befreiung oder Meldebescheinigung)

  • Totenschein

  • Sterbefallanzeige (mündlich oder schriftlich)

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Gebühren:

  • Sterbeurkunde 10,- €

  • jede weitere Sterbeurkunde 10,- €

  • Sterbeurkunde für Rentenversicherung, Sozialversicherung und Bestattung kostenfrei

Bäume

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Knitzschke
Telefon: 036076 55741
Fax: 036076 55780
E-Mail: knitzschke@niederorschel.de

  • Anträge zum Fällen von Bäumen

  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit der gemeindlichen Bäume


Rechtsgrundlage ist die Baumschutzsatzung des jeweiligen Ortsteiles.

Ehefähigkeitszeugnis

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließungen von Deutschen im Ausland.


Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.


Ihr Standesamt informiert Sie darüber, welche Unterlagen zur Beantragung vorzulegen sind.

Gebühr:

  • Ehefähigkeitszeugnis: 50,- €

  • Ehefähigkeitszeugnis unter Beachtung ausländischen Rechts: 100,- €

  • Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen,wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist: gebührenfrei

Eheschließung

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Für die Eheschließung stehen Ihnen zwei Zimmer im Rathaus auf dem Marktplatz zur Verfügung. 

Im 1. OG befindet sich unser Trauzimmer, das ca. 25 Personen Platz bietet. Im Erdgeschoss können Sie sich im Versammlungsraum trauen lassen, in dem ca. 45 Personen Platz finden.

Trauungen finden bei uns an jedem Wochentag und samstags nach Vereinbarung statt.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten gehen wir gern auf Ihre individuellen Wünsche ein und setzen diese um.


Gebühren:

  • Eheschließung zwischen 20,-€ und 180 ,-€ (je nach Wochentag, Uhrzeit und Raum)

  • Eheurkunde: 10,- €

  • Datenabruf: 6,-€

  • Zuschlag Eheschließung bei unzuständigem Standesamt: 40,- €

  • Voranstellung/Hinzufügung zum Ehenamen: 25,- €

  • Anschlusserklärung an Ehenamen/Einbenennung Kind: 25,- €

In unserem Standesamt steht Ihnen eine Auswahl an Stammbüchern und Urkundenmappen zum Kauf zur Verfügung.

Erstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Personenstandsurkunden  sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der  Registereintrag bezieht. Weiterhin sind bei einer Geburt die Eltern des Kindes, der Ehegatte oder Lebenspartner des Kindes oder Abkömmlinge antragsberechtigt. Die Ausstellung einer Eheurkunde kann zudem von den Eltern und von den Kindern beantragt werden. Bei einem Sterbefall sind die Eltern oder -Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen antragsberechtigt.


Gebühren:

  • Urkunde 10,- €

  • einfache Ablichtung aus Archiv 3,25 €

  • beglaubigte Ablichtung aus Archiv 6,25 €

Online-Beantragung von Urkunden

Unter folgenden Links können Sie die Urkunden auch online beantragen:

Familienrechtliche Beurkundungen

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

  • Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

  • Erklärungen zur Namensangleichung

  • Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft (gebührenfrei)

  • Erklärungen zur Namensführung des Kindes

  • Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns im Standesamt.

Personenstandsfälle im Ausland:

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister  beurkundet werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide  verstorben auch deren Eltern oder Kinder.

Ist ein Deutscher im Ausland  geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im  Geburtenregister oder im Sterberegister beurkundet werden.  Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das  Kind, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder. 

Bei einem Sterbefall  die Eltern oder Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des  Verstorbenen.

Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Zuständig für die Beurkundung  ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die  antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen  Aufenthalt hat.

Gebühren:

  • Beurkundung oder Beglaubigung  einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund  familienrechtlicher Vorschriften: 25,- €

  • Beurkundung einer im Ausland geschl. Ehe: 100,- €

  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 90,- €

  • Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls: 62,- €

Friedhöfe

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Demme

Telefon: 036076 55744
Telefax: 036076 55781
E-Mail: demme@niederorschel.de

  • Beantragung von Grabstätten und Bestattungsrechten

  • Zuweisung von Grabflächen

  • Grabmalgenehmigungen

  • Anträge auf Verlängerung der Liegezeiten

  • Anträge zur Beräumung von Grabmalen durch die

  • Friedhofsverwaltung

  • Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen

​

Rechtsgrundlage

  • Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde

  • Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

​

Diese finden Sie unter - Gemeinden der VG - Wählen Sie dann die jeweilige Gemeinde aus! - Satzungen.

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

Fundsachen

Ihr Ansprechpartner: 

Frau Pfützenreuter

Herr Diegmann
Telefon: 

036076 55727
036076 55724

Fax: 036076 55780
E-Mail: 

pfuetzenreuter@niederorschel.de

diegmann@niederorschel.de

Anzeigen über verlorengegangene und gefundene Gegenstände (einschließlich Tiere) werden entgegengenommen und bearbeitet.

Fundsachen können im Ordnungsamt  der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51 nach vorheriger telefonischer  Absprache abgegeben oder abgeholt werden.

Abgegebene Fundsachen werden auf der Homepage der Gemeinde hier veröffentlicht.

Gewerbesteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Für  die im Gemeindegebiet liegenden Gewerbebetriebe setzt das Finanzamt in  eigener rechtlicher Verantwortung die Messbeträge fest. Durch  Vervielfältigung mit dem Hebesatz wird die Gewerbesteuer ermittelt und  festgesetzt.

Die Höhe des Hebesatzes wird vom  Gemeinderat beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis 30.06.  eines Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der  Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur noch gefasst werden,  wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Veränderungen des Hebesatzes im Laufe eines Kalenderjahres wirken auf den Beginn des Kalenderjahres zurück.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer für die Gemeinde Niederorschel mit ihren Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberoberschel, Reifenstein, Rüdigershagen und Vollenborn beträgt  zurzeit 395 v.H..

Grundsteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Für  die im Gemeindegebiet liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft  (Grundsteuer A) und Grundstücke (Grundsteuer B) setzt das Finanzamt in  eigener rechtlicher Verantwortung die Messbeträge fest. Durch  Vervielfältigung mit dem Hebesatz wird die Grundsteuer ermittelt und  festgesetzt.

Die Höhe des Hebesatzes wird vom  Gemeinderat beschlossen, wobei die Festsetzung grundsätzlich bis 30.06.  eines Kalenderjahres zu treffen ist. Nach diesem Zeitpunkt kann der  Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes nur noch gefasst werden,  wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.
Veränderungen des Hebesatzes im Laufe eines Kalenderjahres wirken auf den Beginn des Kalenderjahres zurück.

Die Hebesätze für die  Grundsteuer A und B wird in der Gemeinde Niederorschel für alle Ortsteile ab dem Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:


  • Grundsteuer A: 300 %
    Grundsteuer B: 465 %


Besonderheiten:

Schuldner der Grundsteuer und  somit Steuerpflichtiger ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der  Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist (§ 10 Grundsteuergesetz  und § 33 Abgabenordnung). An den bestehenden Bescheid des Finanzamtes,  der das Grundstück dem bisherigen Eigentümer zurechnet, ist die Gemeinde  deshalb bis zur Erteilung eines neuen Grundsteuermessbescheides, in dem  das Grundstück dem neuen Eigentümer zugerechnet wird, gebunden. Die  Zurechnungsfortschreibung wird darüber hinaus erst zum 1.1. des Jahres  vorgenommen, das auf die Übertragung des Grundstückes folgt (§ 22 Abs. 4  Bewertungsgesetz). Das heißt, für ein Grundstück, das z.B. im Jahr 2024  veräußert wurde oder wird, kann die steuerliche Umschreibung erst ab  dem Jahr 2025 erfolgen.
Bei einem Eigentümerwechsel während des Jahres ergibt sich jedoch  regelmäßig aus dem Kaufvertrag ein privatrechtlicher Anspruch auf  anteilige Erstattung der Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer.

Da bis zur Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt durchaus ½ bis 1  Jahr vergehen kann, ist es möglich, dass auch noch der Steuerbescheid  der folgenden Jahresveranlagung (in diesem Beispiel 2025) an den  bisherigen Eigentümer zugestellt wird, da die Gemeinde in der Regel erst  durch den geänderten Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes von der  Eigentumsübertragung Kenntnis erlangt. Um die Angelegenheit dennoch  möglichst reibungslos abzuwickeln, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Der bisherige Eigentümer zahlt  die Grundsteuer bis zur Erteilung eines Aufhebungsbescheides weiter.  Zuviel gezahlte Steuern werden dann umgehend erstattet oder

  2. Der neue Eigentümer verpflichtet  sich schriftlich die Grundsteuer auch schon vor der Umschreibung durch  das Finanzamt zu zahlen. In diesem Fall ist die Angelegenheit für den  bisherigen Eigentümer sofort erledigt.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Niederorschel

Grundstückserwerb

Ihr Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de


Ansprechpartner: Herr Müller
Telefon: 036076 55740
Fax: 036076 55780
E-Mail: t.mueller@niederorschel.de

  • Anträge und Anfragen zum Erwerb gemeindeeigener Grundstücke für private und gewerbliche Zwecke

  • Erwerb von baureif erschlossenen Flächen.

Grundstücksteilung

Ihr Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de

  • Antrag auf Teilung eines Grundstücks
    Negativbescheinigung (Negativzeugnis) nach § 20 BauGB, Weiterleitung zum Landkreis.

Besonderheiten

Teilungsanträge werden von der Gemeinde und vom Landkreis bearbeitet. Der Landkreis muss zu diesem Teilungsantrag eine Teilungsgenehmigung bzw. Negativbescheinigung nach § 8 ThürBO ausstellen. Daher kann der Antrag auch zuerst beim Landkreis Eichsfeld (Untere Bauaufsichtsbehörde) abgegeben werden.


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (erhältlich bei der Verwaltungsgemeinschaft)

  • Flurkartenausschnitt, ein Original + 6 Kopien (erhältlich beim Katasteramt)

  • bei bebauten Grundstücken ist der Lageplan erforderlich, wenn aus der Flurkarte die Bebauung nicht hervorgeht


Rechtsgrundlagen

§§ 19 und 20 Baugesetzbuch (BauGB)


Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren erhebt der Landkreis; 5,00 € sind an die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten

Hundesteuern

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734
Fax: 036076 55780
E-Mail: fahrig@niederorschel.de

Ihre  Gemeinde erhebt für das Halten von mehr als 4 Monate alten Hunden nach  der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Wer einen Hund anschafft oder  mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung  unverzüglich schriftlich anzumelden.
Von der Hundesteuer befreit sind lediglich

  • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und

  • Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Die Satzung finden Sie unter der Rubrik: Rathaus - Satzungen

Notwendige Unterlagen

Schriftliche Hundesteueranmeldung bzw. Hundesteuerabmeldung


Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der Gemeinde

Infrastruktur und Wirtschaftsförderung

Ihr Ansprechpartner: Herr Windolph 
Telefon: 036076 55743
Fax: 036076 55780
E-Mail: windolph@niederorschel.de


Ansprechpartnerin: Herr Müller
Telefon: 036076 55740
Fax: 036076 55780
E-Mail: t.mueller@niederorschel.de

  • Erschließung und Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen

  • Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten

  • Tourismusförderung

Kirchenaustritt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728
Fax: 036076 55782
E-Mail: auerbach@niederorschel.de

Der Austritt aus einer als  Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaft  oder Weltanschauungsgemeinschaft ist gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Hauptwohnsitz hat, zu erklären.

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein.

Die Austrittserklärung wird mit dem Tag wirksam, an dem bei dem zuständigen Standesamt die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung eingegangen ist.

Über den Austritt werden durch das Standesamt die betroffene Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die zuständige Meldebehörde und das für den Erklärenden zuständige Finanzamt informiert.

Auf Wunsch des Erklärenden können auch das Eheregister führende Standesamt oder die zuständige Lebenspartnerschaftsbehörde benachrichtigt werden.

Gebühr:

Kirchenaustritt: 36,-€

Eintragung in das Eheregister

Ordnungsbehördliche Aufgaben

Ihr Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55727
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de

Themenschwerpunkte sind z.B.:

  • Anzeigen von öffentlichen Veranstaltungen

  • Anträge auf Sperrzeitverkürzung

  • Anträge zur Nutzung öffentlichen Verkehrsraums

  • Straßenreinigung und Winterdienst

  • Anträge auf Plakatierung in den Gemeinden

  • Beschwerden über Lärm im gewerblichen und privaten Bereich

  • Unerlaubte Abfallbeseitigung

  • Genehmigungen von Traditionsfeuern

  • Gefundene tote Tierkörper

Vereine

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Pfützenreuter

Telefon: 036076 55724

Telefax: 036076 55780

E-Mail: pfuetzenreuter@niederorschel.de

  • Erfassung und Verwaltung der Daten aller Vereine und Gruppierungen aus den Mitgliedsgemeinden

  • Erstellung und Verwaltung der Veranstaltungskalender der Gemeinden

  • Verwaltung der Termine für kulturelle und private Veranstaltungen in den gemeindeeigenen Objekten

  • Unterstützung der Vereine bei der Vereinsarbeit

  • Bearbeitung finanzieller Zuwendungen der Gemeinden an die Vereine

Verkehrsüberwachung - Ruhender Verkehr

Ihr Ansprechpartner: Ansprechpartner: Herr Diegmann
Telefon: 036076 55724
Fax: 036076 55780
E-Mail: diegmann@niederorschel.de


Ansprechpartnerin: Frau Pfützenreuter
Telefon: 036076 55740
Fax: 036076 55780
E-Mail: pfuetzenreuter@niederorschel.de


  • Erfassung von Verstößen im ruhenden Verkehr (nach § 49 der Straßenverkehrsordnung) in der Gemeinde Niederorschel und allen Ortsteilen

  • Verwarn- und Bußgelder nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Verwaltung gemeindeeigener Einrichtungen, Dorfgemeinschaftshäuser

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Pfützenreuter

Telefon: 036076 55724

Telefax: 036076 55780

E-Mail: pfuetzenreuter@niederorschel.de

Terminverwaltung für kulturelle und private Veranstaltungen in den gemeindeeigenen Objekten

Wohnungsverwaltung

Ihr Ansprechpartner: Herr Scholz

Wohnungsverwaltung

Telefon: 036076 55761
Telefax : 036076 55780
E-Mail: wohnungsverwaltung@niederorschel.de

  • Verwaltung der gemeindeeigenen Wohnungen in Niederorschel sowie den Ortsteilen Deuna, Rüdigershagen, Gerterode und Vollenborn

  • Standortentwicklung

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