Landkreis Eichsfeld verschärft Katzenschutz: Chip, Tattoo und Registrierung werden Pflicht!
- Gemeinde Niederorschel

- 4. Nov.
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Als zuständige Behörde für den Tierschutz hat das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld bereits im Jahr 2017 eine Katzenschutzverordnung für einige Gemeinden im Landkreis erlassen. Diese wurde ausgeweitet und betrifft nun auch die Gemeinde Niederorschel.
Zum 1. Oktober 2025 ist die „ 2. Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ für den Landkreis Eichsfeld in Kraft getreten. Die bereits seit 1. März 2017 geltende Katzenschutzverordnung – zuletzt geändert am 17. November 2020 – wurde damit auf weitere Orte ausgedehnt und im Amtsblatt Nr. 44 vom 30. September 2025 bekannt gemacht. Kern der Verordnung ist die Pflicht, Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten kastrieren, kennzeichnen (Mikrochip oder Tätowierung) und bei TASSO oder FINDEFIX registrieren zu lassen. Reine Wohnungskatzen sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Die Ausweitung basiert auf einem fortlaufenden Monitoring des Veterinäramts:
Über einen längeren Zeitraum wurden in zahlreichen Gebieten freilebende Katzen in schlechtem Gesundheits- und Ernährungszustand festgestellt; fehlende Gesundheitsfürsorge sowie Revierkämpfe begünstigen die Verbreitung von Krankheiten wie Katzenschnupfen und Katzenseuche. Nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang tragen zur Vermehrung verwilderter Populationen bei. Ziel der Verordnung ist es, diesen Kreislauf wirksam zu durchbrechen.
Alle wichtigen und weiteren Informationen dazu können sie dem unten angefügten Flyer entnehmen.




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